OpenSimulator Club
|
|
|

Allgemeine
Geschäftsbedingungen der TalentRaspel virtual worlds Ltd.
§ 1
Allgemeines
1) Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, Lieferungen, Leistungen
und Angebote der TalentRaspel virtual worlds Ltd., mit Sitz in 76149 Karlsruhe,
Deutschland.
2) Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und
Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren
Geschäftsbedingungen der TalentRaspel virtual worlds Ltd. bedürfen der
Schriftform sowie der Bestätigung der Geschäftsleitung. Gleiches gilt für die
Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 2 Angebot
und Vertragsschluss
1) Die Präsentation
unserer Waren und Dienstleistungen oder des OpenSimulator-Clubs stellt kein
bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Annahme
einer Mitgliedschaft im OpenSimulator-Club dar. Der Kunde (Auftraggeber) oder
Nutzer (Auftraggeber) wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine
Bestellung unserer Waren und Dienstleistungen oder eine Registrierung für den
OpenSimulator-Club ein Angebot abzugeben.
2) Durch das Absenden
einer Bestellung unserer Waren und Dienstleistungen gibt der Auftraggeber ein
verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die
im Warenkorb enthaltenen Waren und Dienstleistungen ab. Durch das Absenden einer
Registrierung für den OpenSimulator-Club gibt der Auftraggeber ein verbindliches
Angebot über die Annahme einer Mitgliedschaft im OpenSimulator-Club ab.
3) Durch die Eingabe seiner Daten bei der Registrierung oder durch das
Absenden einer Bestellung erkennt der Auftraggeber auch diese
Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein
maßgeblich an.
4) Der Anbieter
bestätigt den Eingang der Bestellung oder der Registrierung des Auftraggebers
durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigung
stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar.
Sie dient
lediglich der Information des Auftraggebers, dass die Bestellung oder
Registrierung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der
Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware, die
Erbringung der Dienstleistung, Vergabe der Mitgliedschaft oder eine
ausdrückliche Annahmeerklärung.
5) Der Auftraggeber willigt ein, über
Änderungen der AGB nur per E-Mail an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt
gegebene E-Mail-Adresse, informiert zu werden. Sie gelten als genehmigt, wenn
der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich
oder in Textform widerspricht. Auf diesen Umstand sowie auf die geänderten
Bedingungen der AGB wird TalentRaspel virtual worlds Ltd. bei der
Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Die Änderungen werden hierbei
entsprechend hervorgehoben.
6) Angebote der TalentRaspel virtual worlds
Ltd. sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferfrist und
Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.
§ 3
Widerrufsrecht für Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB)
-
Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2
und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu
richten an: TalentRaspel
virtual worlds Ltd. Thujaweg
13 76149
Karlsruhe info@talentraspel.de
Widerrufsfolgen: Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Artikel werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere
Hinweise: Bei einer
Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
- Ende der Widerrufsbelehrung
-
§ 4
Preise
Alle Preise sind
freibleibend und unverbindlich und verstehen sich inkl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich sind die
Preise der aktuellen Preisliste.
§ 5
Zahlung
1) Soweit nichts
anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Warenlieferung ohne Abzug
zahlbar.
2) Wir sind
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3) Gerät der
Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu berechnen, zuzüglich Mahngebühren.
4) Kommt der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt
er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
5) Der Auftraggeber
ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
6) Sollte der
Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nach der
Auslieferung vom Kauf zurücktreten, so sind wir berechtigt, 30% des Kaufpreises
als Entschädigung für Vorleistungen und Zinsen zu berechnen. Tritt der
Auftraggeber nach Bestellung und vor Auslieferung vom Kaufvertrag zurück, so
können wir 10% des Bestellwertes berechnen.
7) Wir behalten uns
das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte
vor.
§ 6 Liefer- und
Leistungszeit
1) Die von uns genannten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
2) Alle Liefertermine
stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie
beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei
Verzug des Auftraggebers um die Zeit, die der Auftraggeber im Verzug ist.
Teillieferungen sind zulässig.
3) Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung
für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
4) Im Übrigen kommen
wir erst dann in Verzug, wenn uns der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist
von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
§ 7 Versand und
Gefahrenübergang
1) Der Versand erfolgt
nach unserer Wahl auf Gefahr des Auftraggebers.
2) Die Gefahr geht auf
den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist.
3) Wird der Versand
ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der
Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber auf diesen
über.
4) Eine Versicherung
der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Auftraggebers.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns
das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2) Der Auftraggeber
ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig
auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den
uns entstandenen Ausfall.
3) Die Be- und
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets
Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird,
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven
Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung
in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns
verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der
Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen
diese Abtretung schon jetzt an.
4)
TalentRaspel virtual worlds Ltd. behält sich das Eigentum an den gelieferten
Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis
zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten
die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung entstandener oder entstehender Forderungen. Mit Vollerwerb
des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz
spezifizierten Nutzungsrechte.
§ 9
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder
Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen
oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht schriftlich zustimmt.
Zur Zustimmung ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber ein
berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung
nachweist.
§ 10 Schutzrechte und
Urheberrechte
1) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. behält an der gelieferten Software die Urheber- und
gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem
Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch
Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist, erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im
übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Auftraggebers nach den
Lizenzbedingungen der TalentRaspel virtual worlds Ltd. für die jeweiligen
Produkte.
2) Der Auftraggeber wird uns unverzüglich und schriftlich
unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind
allein berechtigt und verpflichtet, den Auftraggeber gegen Ansprüche des
Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten
zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns
geliefertes Produkt geschützt sind. So dann werden wir dem Auftraggeber
grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies
zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach
eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht
nicht verletzt wird oder das Produkt zurück nehmen und den Kaufpreis abzüglich
eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
3) Umgekehrt
wird der Auftraggeber uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger
Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass
wir Instruktionen des Auftraggebers befolgt haben oder der Auftraggeber das
Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der
Haftung § 12.
4) Von uns zur Verfügung gestellte Programme und
dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar
ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Auftraggeber darf diese
Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten
nicht zugängig machen. Kopien dürfen, ohne Übernahme der Kosten und Haftung
durch uns, lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche
angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser vom Auftraggeber auch auf Kopien
anzubringen.
§ 11 Pflichten des
Auftraggebers
1) Der Auftraggeber
hat Softwaremängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter
Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
2) Sofern TalentRaspel
virtual worlds Ltd. Wartungs- oder
Installationsleistungen erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die
erforderlichen auftraggeberseitigen Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere
den ungehinderten Zugang zu den Geräten und Anlagen einzuräumen sowie die
erforderlichen Informationen und Dokumente zu beschaffen.
3) Von TalentRaspel
virtual worlds Ltd. auftragsgemäß installierte Produkte wird der Auftraggeber
gemeinsam mit einem Mitarbeiter der TalentRaspel virtual worlds Ltd.
unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht,
wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert
der Auftraggeber die Abnahme, hat er spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach
Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll
zu melden.
§ 12 Gewährleistung
und Haftungsausschluss
1) Offensichtliche
Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
2) Der Auftraggeber
hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Auftraggeber
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind
die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3)
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Auftraggebers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
4) Wir haften
unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen
Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-
und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5) Wir haften auch für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir
im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 . 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
6) Eine weitergehende
Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
7) Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 13
Gewährleistung für
Software
1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der
Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat.
Sollte ein Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der
Gewährleistungsfrist von sechs Monaten Ersatzlieferungen verlangen. Der
Verschleiß am Datenträgermaterial ist davon ausgenommen. Der Auftraggeber
erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen
verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten.
2)
Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme
grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder
Haftung dafür übernommen, dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere,
dass die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von
ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die
Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten
Ergebnisse trägt der Auftraggeber.
3) Für Programme und Programmteile,
die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte
Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation und
Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen, das
Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die
Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. Änderungswünsche
des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik überhaupt
möglich ist, in angemessener Zeit und gegen besondere Berechnung berücksichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen zu Fehlern im
Ablauf an anderen Stellen der Programme führen können. Die Verantwortung liegt
in diesem Fall beim Auftraggeber.
§ 14 Überlassene
Unterlagen und Daten
An allen im
Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen
und Daten in jeglicher Form, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Dokumente,
Software, Dateien etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn,
wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der jeweils
vereinbarten Frist annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich
zurückzusenden.
§ 15 Ermächtigung zur
Nutzung von Kundendaten
Der Auftraggeber
ermächtigt TalentRaspel virtual worlds Ltd., die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und
auszuwerten.
§
16 Systemintegrität
1) Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software, Programme oder sonstige Routinen zu
verwenden, die die Systeme von TalentRaspel virtual worlds Ltd. stören könnten.
Der Auftraggeber darf keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unzumutbaren
Überbelastung der Systeme führen könnten.
2) Die auf der Website
von TalentRaspel virtual worlds Ltd. wiedergegebenen Inhalte dürfen ohne
vorherige ausdrückliche Zustimmung der Rechtsinhaber nicht kopiert,
weiterverarbeitet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise genutzt werden.
§ 17
Verantwortlichkeit für den OpenSimulator-Club
1) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Mitglieder des
OpenSimulator-Clubs. Somit übernehmen wir auch keine Haftung,
falls von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte gegen Gesetze und Regelungen
hinsichtlich des geistigen Eigentums, des Urheberschutzes, gegen
Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Werden TalentRaspel virtual
worlds Ltd. rechtswidrige Inhalte bekannt, so
sind wir berechtigt diese ohne Rücksprache zu löschen. Zudem kann TalentRaspel
virtual worlds Ltd. auch die Profile der Urheber solcher
Inhalte löschen, sowie deren Mitgliedschaft im OpenSimulator-Club beenden.
TalentRaspel virtual worlds Ltd. behält sich rechtliche Schritte gegen die
Urheber solcher Inhalte
vor.
2) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. haftet auch nicht für Inhalte von externen Seiten, die
Mitglieder mit dem OpenSimulator-Club verlinkt haben. Werden
uns verlinkte Seiten mit rechtswidrigem Inhalt bekannt, so sind wir berechtigt
die Verlinkungen ohne Rücksprache zu löschen. Zudem kann
TalentRaspel virtual worlds Ltd. auch die Profile der Urheber solcher Links
löschen, sowie deren Mitgliedschaft im OpenSimulator-Club beenden. TalentRaspel
virtual worlds Ltd. behält
sich rechtliche Schritte gegen die Urheber solcher Links vor.
3)
TalentRaspel virtual worlds Ltd. kann zu keinem Zeitpunkt gewährleisten, dass
von Mitgliedern bereitgestellte Inhalte wahrheitsgemäß sind. Eine Pflicht zur
Überprüfung besteht seitens TalentRaspel virtual worlds Ltd.
nicht.
4) Hinsichtlich der
Kommunikation zwischen den Mitgliedern des OpenSimulator-Clubs kann TalentRaspel
virtual worlds Ltd. Plattformen bereitstellen (zum
Beispiel Forum), über die sich die Mitglieder untereinander verständigen können.
Für den Inhalt dieser Kommunikation sind die Mitglieder
selbst verantwortlich. Pornographische, rassistische, beleidigende oder auf
sonstige Weise gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte
liegen nicht in der Verantwortung von TalentRaspel virtual worlds Ltd..
Gleichfalls ist es untersagt, Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter oder
urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützte Werke Dritter
einzubringen. Verstöße können zur sofortigen Sperrung
oder Löschung der Profile und Beendigung der Mitgliedschaft im
OpenSimulator-Club führen.
5) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Schäden, die
aus dem Gebrauch des OpenSimulator-Clubs
heraus entstehen. Die Mitglieder sind angehalten zu bedenken, dass zum Beispiel
ein reales Treffen, nach der Kontaktaufnahme über
eine Kommunikationsplattform wie dem OpenSimulator-Club, auch Risiken beinhalten
kann. Für wirtschaftliche, körperliche Schäden
und Schäden sonstiger Art kann TalentRaspel virtual worlds Ltd. deshalb in einem
solchen Fall keine Haftung übernehmen.
6) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. benutzt die bekannten Systeme zum Schutz vor unbefugtem
Zugriff auf die Datenbanken des OpenSimulator-Clubs.
Allerdings kann TalentRaspel virtual worlds Ltd. keine Haftung für die
Entwendung von Daten aus seinen Datenbanksystemen
übernehmen.
7) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. haftet nicht für den Mißbrauch von Daten einzelner
Mitglieder. TalentRaspel virtual worlds Ltd. weist die Mitglieder
nochmals darauf hin, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, welche
zusätzlichen Angaben sie über sich selbst und andere über ihre
Registrierungsangaben hinaus auf den Seiten des OpenSimulator-Clubs
machen.
8) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. kann nicht für Schäden haften, die aufgrund des Ausfalls der
Systeme des OpenSimulator-Clubs entstehen. Zwar ist
TalentRaspel virtual worlds Ltd. darum bemüht die Systeme des
OpenSimulator-Clubs ständig verfügbar zu halten, kann dafür aber keine
Garantie übernehmen.
9) TalentRaspel
virtual worlds Ltd. haftet nicht für verlorengegangene Inhalte von Mitgliedern.
Hierbei ist es unerheblich, ob dies zum Beispiel aus der
Löschung eines Profils hervorgegangen ist und, ob ein Profil von einem Mitglied
selbst oder aus anderen Gründen von TalentRaspel virtual
worlds Ltd. gelöscht wurde.
10) Bei
Nichteinhaltung der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
kann TalentRaspel virtual worlds Ltd. einzelne oder mehrere
Mitglieder vom OpenSimulator-Club und den beteiligten Plattformen ausschließen.
In einem solchen Fall hat TalentRaspel virtual
worlds Ltd. das Recht sämtliche Inhalte von Mitgliedern und die Daten über die
Mitglieder zu löschen sowie sämtliche Dienstleistungen
unverzüglich einzustellen. Bei groben Verstößen behält sich TalentRaspel virtual
worlds Ltd. vor, zusätzlich rechtliche Schritte gegen
einzelne oder mehrere Mitglieder einzuleiten.
11) Die Mitglieder
sind nicht berechtigt Verfahren, Algorithmen, Maßnahmen, Programme, Mechanismen
oder sonstige Software in Verbindung mit den Systemen der TalentRaspel virtual
worlds Ltd. zu verwenden, die deren Funktion stören können. Die Mitglieder
dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung
der technischen Kapazitäten zur Folge haben können. Es ist den Mitgliedern nicht
gestattet, von TalentRaspel virtual worlds Ltd. bereitgestellte Inhalte zu
blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise
störend in den Betrieb der Systeme einzugreifen.
§ 18 Datenbestand und Betrieb des
OpenSimulator-Clubs
1) Kein Mitglied des OpenSimulator-Clubs hat
Anspruch auf zeitlich unbegrenzten Bestand der Daten oder den Betrieb der
Systeme der TalentRaspel virtual worlds Ltd.. Sofern TalentRaspel virtual worlds
Ltd. die teilweise oder vollständige Einstellung des Betriebs ihrer Systeme
vorsieht, wird jedes Mitglied in Textform per E-Mail an die bei der
Registrierung eingetragene E-Mail Adresse hierüber informiert. Ab dem Zeitpunkt
dieser Zusendung gewährleistet TalentRaspel virtual worlds Ltd. eine
Restlaufzeit des Betriebs der betroffenen Systeme von nicht weniger als drei
Monaten. Es obliegt dem Mitglied, die Erreichbarkeit über diese E-Mail Adresse
sicherzustellen. Ein Widerspruch gegen die Einstellung des Betriebs von Systemen
der TalentRaspel virtual worlds Ltd. ist nicht möglich.
2) Unter Wahrung
der in § 18.1 genannten Fristen behält sich TalentRaspel virtual worlds Ltd. das
Recht vor, den Betrieb ihrer Systeme teilweise oder vollständig einzustellen und
sämtliche Datenbestände zu löschen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im
OpenSimulator-Club oder Löschung eines Profils können sämtliche Inhalte des
Mitgliedes und Daten über das Mitglied unwiderruflich gelöscht werden.
§ 19
Verjährungsbeginn
Soweit eine Haftung für Schäden
(betrifft nicht Mängel im Sinne des Kauf- oder Werkvertragsrechts), die nicht
auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers/Kunden beruhen,
für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des
Anspruches.
§ 20
Schlussbestimmungen
1) Auf den Vertrag
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2) Der Name TalentRaspel
und sämtliche Inhalte dürfen außerhalb der Internetauftritte der TalentRaspel
virtual worlds Ltd. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung
von TalentRaspel virtual worlds Ltd. verwendet werden.
3) Sollten
Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelung
tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung
am nächsten kommt.
4) Erfüllungsort für
alle Lieferungen und Leistungen der TalentRaspel virtual worlds Ltd. ist
76149
Karlsruhe.
5) Als
ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit zulässig, 76149 Karlsruhe
vereinbart.
Stand:
Januar 2009
|